| Kat. | Mietwagen-Typ - (Bsp. der Vermieter) ZUR ANFRAGE BITTE AUF DEN PREIS KLICKEN! |
1.05. - 31.10.09 | 1.11. - 31.03.10 |
|---|---|---|---|
| 1 |
Hyundai Getez: 2-türig, 4 Pers., Klimaanlage
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308.- | 369.- |
| 2 |
Ford Fiesta: 4-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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329.- | 389.- |
| 3 |
Renault Clio Grand Tour: 2-4-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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336.- | 429.- |
| 4 |
Ford Focus: 5-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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357.- | --- |
| 5 |
Renault Megane Sedan: 4-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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378.- | 478.- |
| 6 |
Ford Focus: 5-türig, 5 Pers., Kombi, Klimaanlage
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434.- | 532.- |
| 7 |
Ford Mondeo: 4-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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476.- | 565.- |
| 8 |
Ford Focus Sedan: 4-türig, 5 Pers., Automatik, Klimaanlage
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525.- | --- |
| 9 |
Ford Mondeo: 4-türig, 5 Pers., Kombi, Klimaanlage
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546.- | 649.- |
| 10 |
VW Passat: 4-türig, 5 Pers., Klimaanlage
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602.- | 779.- |
| 11 |
Ford Galaxy: 4-türig, 7 Pers., Klimaanlage
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791.- | --- |
| 12 |
Renault Trafic: 4-türig, 9 Pers., Klimaanlage
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812.- | 949.- |
MIETWAGEN INFO ZU POLEN BESONDERHEITEN im VERKEHR Auf Kreuzungen ist Überholen verboten. Straßenbahnen haben Vorfahrt bei Kreuzungen gleichberechtigter Straßen. Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen. Wer das Zeichen für absolutes Halteverbot mit Zusatzschild (graphisches Symbol für Abschleppwagen) missachtet, muss mit sofortigem Abschleppen rechnen. Zollgebühren werden von deutschen Behörden verlangt, wenn Sie bei der Heimreise mehr als 10 Liter Sprit im Reservekanister mitführen. In Polen müssen Autofahrer vom 1. Oktober bis 31. März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Rauchen und Telefonieren sind während der Fahrt verboten. Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen mehr durchführen. Uniformierte Beamte müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und ihren Dienstausweis vorzeigen. Bei Polizeikontrollen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugmotor ausstellen, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzen bleiben. Auf Aufforderung müssen Autofahrer den Kfz-Schein und den Führerschein aushändigen Mit einem neuen Bußgeldkatalog hofft Polens Polizei ab dem 1. Januar 2004 die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Neu ist, dass für über 90 Prozent der Übertretungen feste Geldsätze eingeführt worden sind. Sie sollen das früher durchaus übliche Feilschen des Fahrers mit dem Polizisten verhindern. Zudem sind die meisten Geldstrafen um bis zu 60 Prozent gesenkt und damit der allgemeinen Einkommenssituation angepasst worden. So soll jetzt das Erzwingen der Vorfahrt mit umgerechnet knapp 70 Euro (früher bis zu 90 Euro) geahndet werden. Fahren bei rot kostet künftig wie gehabt 110 Euro, unerlaubtes Parken: 25 Euro (vorher bis zu 50 Euro), Fahren ohne Gurt: 22 Euro (zuvor bis zu 35 Euro), verbotenes Überholen: 45 Euro (früher bis zu 110 Euro) und wer bei Fahrmanövern den Blinker zu betätigen vergisst, der muss künftig 45 anstatt bis zu 70 Euro zahlen. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Promille. WEITERE ANGEBOTE
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Verlängerungswochen, einzelne Reisetage, spezielle Rahmenbedingungen und noch nicht bekannte Mietwagen-Preise auf Anfrage.
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